Achtung!

Die Grauzone schließt sich nach langer Zeit.
Die DGUV regelt nun klar die Qualifizierungsanforderungen an Fahrer:innen und trägt dazu entscheidend bei, die Unfallpräventionen noch weiter auszuweiten.
Die DGUV Grundsatz 308-001, beschreibt die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen.
In der aktuellen Fassung von Dezember 2022 wurde unter anderem der Punkt 3 „Gliederung und Umfang der Qualifizierung“ fortlaufend genauer definiert. Demnach wurde die Weiterbildung gemäß 3.3 „Zusatzqualifizierung“ nun genauer definiert.
Bediener von Schubmast- oder Schmalgangstaplern müssen also an einer zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, sprich sie müssen diese ab sofort  in Theorie und Praxis geprüft ablegen. (Quelle: DGUV Grundsatz 308-001 Abschnitt 8; s. Link)
Als Unternehmer und Versicherungsnehmer, sind Sie für die Mitarbeiterqualifizierung verantwortlich. Eine betriebliche Qualifizierung, in Form des Gerätebezogenen Teils oder die schriftliche Beauftragung entspricht nicht den Anforderungen der DGUV.  Im Falle eines Unfalls, besteht kein Versicherungsschutz der Deutschen Unfallversicherung.
Prüfen Sie deshalb noch heute den Schulungsstand Ihrer Mitarbeiter! Wir unterstützen Sie gerne dabei und stehen Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.