Aus der Praxis für die Praxis!
Bei unseren Kunden - Schulungsbedarfsanalysen, stellen wir immer wieder fest, dass primäre Qualifikationsanforderungen der eingesetzten Mitarbeiter fehlen. Die größte Standardabweichung ist grundsätzlich immer die fehlende Anerkennung der im Ausland erworbener Befähigungen, wie Bsp. der „Staplerschein (Stufe 1)“, also die Befähigung zum Führen von Flurförderzeugen.
Die erworbene Befähigung zum Führen von Flurförderzeugen, ist jeweils nur national gültig. Ein Bedienereinsatz ist nur dann zulässig, wenn nachweislich eine Schulung, gemäß DGUV Regel 308-001 in Theorie und Praxis durchgeführt wurde. Eine verkürzte Ausbildung kann dann durchaus in Frage kommen, sofern der Teilnehmer seine bis dahin erworbene Berufserfahrung mit dem Flurförderzeug nachweisen kann und somit als „Erfahren“ anzusehen ist.
Oft fehlt es aber einfach nur an nötigen Informationen, einem ergänzenden Dialog, enger Zusammenarbeit und ggf. einer Schulungsalternative wie Bsp. der Schulung in der Landessprache des Mitarbeiters.
Wann habt ihr das letzte Mal die Qualifikationen Eurer Mitarbeiter gesichtet oder auf Aktualität kontrolliert?
Hier haben wir ein Merkblatt für Euch zusammengestellt, darin findet Ihr die wichtigsten relevanten Informationen zum Einsatz von Arbeitsmitteln.
Habt ihr Fragen oder sogar akuten Schulungsbedarf, dann meldet euch gerne!