Azubis und Ihr gutes Recht!
Das KZB schult regelmäßig Auszubildende unter 18 Jahren.
Ja, es ist eine intensivere Schulung und ja, es sind junge Menschen die ggf. mehr Aufmerksamkeit benötigen, aber es steckt wahnsinnig viel Potenzial hinter jeder dieser Persönlichkeiten. Ein bestandener Staplerlehrgang und die daraus resultierende Befähigung, wenn Anfangs noch eingeschränkt, kann manchen Azubi einen unerwarteten Schub verleihen.
Wir erleben es aber leider regelmäßig und immer öfter, dass Auszubildenden unter 18 Jahren, der Zugang zu Arbeitsmitteln, speziell zu Flurförderzeugen verwehrt wird.
Warum?
Durchläuft der Azubi eine einschlägige Berufsausbildung wie Bsp. zur “Fachkraft für Lagerlogistik” oder “Fachlageristen”, dann ist hier die Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen und Anforderungen und unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, möglich und auch zulässig. (Vorlage der DGUV mit Themeninhalten - Fachbereich Handel und Logistik, findet ihr auf unserer Webseite zum Download)
Als Ausbilder und IHK Prüfer für die Ausbildungsberufe “Fachkraft für Lagerlogistik” und “Fachlageristen” kann ich persönlich leider nicht nachvollziehen, wie einige Unternehmen diese Berufsfelder eigentlich definieren.
Wie soll eine zukünftige Logistikfachkraft ihre Fertigkeiten und Skills oder Prozesszusammenhänge komplett entwickeln und verstehen, wenn sie elementare Grundlagen nicht erlernen darf oder soll, weil es für manche Unternehmen mit personellen und zeitlichen Zusatzaufwand verbunden sein könnte?
So werden keine Fachkräfte ausgebildet und gefördert!
Der nächste Ausbildungsstart 2024 kommt schneller als man denkt, habt ihr schon geplant?