Jährliche Sicherheitsunterweisung

Schulungsziele:

Gemäß den aktuellen Vorschriften muss jeder Mitarbeiter eines Unternehmens mindestens einmal jährlich, entsprechend der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnisch geschult werden. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter, die eine Berechtigung zum Bedienen von Flurförderzeugen oder Kranen besitzen; sie müssen laut Vorgaben jährlich eine Sicherheitsunterweisung erhalten.
 

Schulungsquellen:

DGUV Grundsatz 308-001 
DGUV Vorschrift 68
DGUV Grundsatz 309-003 
DGUV Vorschrift 52
DGUV Regel 109-017
DGUV Vorschrift 1, § 4, Abs. 1 
ArbSchG
BetrSichV

Schulungsdauer:

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Schulungsvoraussetzungen:

-Teilnehmer befinden sich in einem Anstellungsverhältnis
-Die Jährlichen Sicherheitsunterweisungen werden unter Berücksichtigung der gültigen betrieblichen Gefährdungsanalyse gestaltet
- Die Teilnehmer sind im Besitz eines gültigen Nachweises zum Führen von Flurförderzeugen oder Kranen
- Die Teilnehmer sind schriftlich Beauftragt zum Führen von Mitgänger - Flurförderzeugen (Deichselgeräte) 

Schulungsumfang:

Theoretischer Schulungsteil 
Zertifikat

Schulungskosten:

Auf Anfrage* 

(* die Schulungskosten sind abhängig vom Veranstaltungsort und Anzahl der Teilnehmer)